Erdgrabstellen:
einfaches Erdgrab € 100,00
doppeltes Erdgrab € 200,00
Der Betrag gilt für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahren.
sonstige Grabstellen:
Gruft € 1.200,00
Der Betrag gilt für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 30 Jahre.
Gräber an der Friedhofsmauer:
einfaches Erdgrab € 200,00
doppeltes Erdgrab € 400,00
Gruft € 1.400,00