Erdgrabstellen:
einfaches Erdgrab  € 100,00
doppeltes Erdgrab € 200,00

Der Betrag gilt für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahren.

sonstige Grabstellen:
Gruft € 1.200,00

Der Betrag gilt für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 30 Jahre.

Gräber an der Friedhofsmauer:

einfaches Erdgrab   € 200,00
doppeltes Erdgrab   € 400,00
Gruft                        € 1.400,00