Die Vorschreibung und Einhebung der Aufschließungsabgaben haben ihre Rechtsgrundlage in der  NOE BO 2014 § 38
Die Abgabe wird aus dem Produkt von Berechnungslänge BL (Wurzel aus Fläche Bauplatz)  x  Bauklassenkoeffizient BKK x Einheitssatz  errechnet.

Einheitssatz € 600,-