übrige Hunde
alle Hunde welche nicht in die Kategorie "Nutzhund" oder "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" fallen jährlich € 35,-
alle Hunde welche nicht in die Kategorie "Nutzhund" oder "Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential" fallen jährlich € 35,-
Diese Gebühr ist einmalig beim Erhalt der Hundekennmarke zu entrichten. € 5,00 je Kennmarke
Als Nutzhunde gelten nach dem NÖ Hundeabgabegesetz 1979, Fassung vom 17.03.2021 a) Hunde, die zur Bewachung von einzelstehenden Gebäuden, wenn diese von der nächstgelegenen geschlossenen Siedlung mehr als 100 m entfernt sind, sowie von Warenvorräten oder Binnenschiffen notwendig sind; b) ... mehr lesen
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde, bei denen auf Grund ihrer wesensmäßig typischen Verhaltensweise, Zucht oder Ausbildung eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren vermutet wird. Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen sowie ... mehr lesen