17 03, 2021

Wasseranschlußabgabe

2024-07-31T08:08:41+02:0017. März 2021||

Für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus der Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem in der Wasserabgabenordnung festgesetzten Einheitssatz. Einheitssatz € 8,00 Die Anpassung erfolgt ab dem 1. Quartal 2025.

17 03, 2021

Bereitstellungsgebühr/ Wassermesser

2024-07-31T08:04:31+02:0017. März 2021||

Für die Bereitstellung der Gemeindewasserleitung (Wasserzähler) ist jährlich eine Bereitstellungsgebühr zu entrichten. Die Benützung der Wasserversorgungsanlage ist nicht Voraussetzung für die Möglichkeit zur Vorschreibung der Bereitstellungsgebühr (z.B.: leerstehende Wohnhäuser oder Geschosse). Es reicht, dass die Benützungsmöglichkeit vorhanden ist. Bereitstellungsgebühr jährlich ... mehr lesen

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