Wasseranschlußabgabe
Für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Die Wasseranschlussabgabe ergibt sich aus der Multiplikation der Berechnungsfläche mit dem in der Wasserabgabenordnung festgesetzten Einheitssatz. Einheitssatz € 8,00 Die Anpassung erfolgt ab dem 1. Quartal 2025.